Freitag, 28. August 2020

Das Corona-Hygienekonzept am Heisenberg zum Start ins neue Schuljahr

Das Heisenberg hat heute sein Hygienekonzept für das Schuljahr 2020/21 vorgestellt. Ziel ist die Eindämmung von Infektionen mit dem Virus SARS-Cov-2. Eine Zusammenfassung ist auf der Schulhomepage einzusehen. Im folgenden der vollständige Wortlaut des Konzepts:


Hygieneplan Werner-Heisenberg-Gymnasium vom 26.08.2020

Im Regelbetrieb ist die Umsetzung der nachfolgenden Hygienemaßnahmen zu beachten und deren Einhaltung durch die Schulleitung sowie die Lehrerinnen und Lehrer zu kontrollieren. Der Mindestabstand von 1,50 m gilt nicht für Schulen und bei schulischen Veranstaltungen, sollte aber, wann immer möglich, eingehalten werden. Auf körperliche Kontakte und Handschlag soll verzichtet werden.

1. Allgemeine Festlegungen

  • Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS- CoV-2 infiziert sind oder Symptome (Husten, Fieber, Durchfall, Erbrechen) erkennen lassen, die darauf hinweisen.

  • Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einer nachweislich an SARS-Cov-2 erkrankten Person Kontakt hatten.

  • Die Schule darf nicht durch Personen betreten werden, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (gem. Festlegung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern) aufgehalten haben und keine nach der Einreise ausgestellte Bescheinigung vorweisen können, der zufolge keine Infektion vorliegt.

  • Personen mit Erkrankungen, bei welchen mindestens ein Symptom, das auf eine Infektion mit SARS-Cov-2 hinweist, auftritt, müssen durch eine ärztliche Bescheinigung oder ein anderes vergleichbares Dokument die Unbedenklichkeit dieser Symptome nachweisen.

  • Zeigen Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS- CoV- 2 hinweisen, ist der Zutritt erst nach zwei Tagen nach letztmaligem Auftreten der Symptome zu gestatten.

  • Alle an Schule Beschäftigten, die Symptome einer SARS-CoV-2 zeigen, melden dies unverzüglich der Schulleitung und lassen sich auf das Virus testen.

  • Personensorgeberechtigte und volljährige Schüler müssen zu Schuljahresbeginn eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen abgeben. Hierzu wird ein entsprechendes Formular an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt. Wird die schriftliche Versicherung nicht vorgelegt, ist dem beschulten oder betreuten Kind oder dem volljährigen Schüler ab dem 8. September 2020 der Zutritt zur WHS nicht gestattet, bis sie nachgereicht wird. Die schriftliche Versicherung verbleibt am Werner-Heisenberg-Gymnasium und wird nach Ablauf des 21. Februar 2021 unverzüglich vernichtet.

2. Persönliche Hygiene

  • Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.

  • Die Husten- und Niesetikette (Husten und Niese in die Armbeuge) ist einzuhalten.

  • Auf körperliche Kontakte wie Umarmungen und Handschlag sollte verzichtet werden.

  • Eine Mund-Nasen-Abdeckung ist verpflichtend von jeder Person, die das

    Schulgelände betritt, mitzuführen.

  • Außerhalb der Klassenräume ist die Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen.

  • Im Unterricht und während der Pausen im Freien ist das Tragen von Masken nicht

    erforderlich, aber möglich, insbesondere dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

3. Raumhygiene

  • Alle Räume sind täglich mehrfach während jeder Unterrichtsstunde zu lüften, spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn.

  • Eine angemessene Reinigung der Räume wird regelmäßig durchgeführt.

  • Auf Hinweisschildern werden alle Hygienemaßnahmen, die in der Schule gelten,

    prägnant, übersichtlich und altersangemessen dargestellt.

4. Hinweise zu ausgewählten Fächern

  • Der Unterricht in Fächern/Kursen wie Sport, Musik, Darstellendes Spiel und Theater kann grundsätzlich stattfinden. Lerninhalte und Methoden sind aber so zu wählen, dass die jeweils gültigen Hygieneregeln eingehalten werden können.

    Musikunterricht:

  • Die allgemeinen Hygienebestimmungen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette, Abstandsregeln, Raumlüftung sind auch im Musikunterricht einzuhalten. Neben diesen vorbeugenden Maßnahmen spielt die Raumgröße eine besondere Rolle. Der Raum sollte so groß wie möglich in Bezug auf die darin befindliche Personenzahl und in Bezug auf Abstandsgebote gewählt werden. Das Singen im Chor/Ensemble ist kritisch zu beurteilen und daher zunächst noch nicht möglich. Beim Musizieren mit Leihinstrumenten muss gewährleistet sein, dass diese desinfiziert werden können. Es ist durch die Lehrkraft zu prüfen, ob musikpraktische Inhalte ggf. zeitlich verlagert oder durch musiktheoretische Inhalte ersetzt werden können.

    Sportunterricht:

  • Alle geltenden Maßnahmen des Infektions- und Gesundheitsschutzes sind zu beachten und ohne Einschränkungen umzusetzen, z. B. sollte auf Händeschütteln, Abklatschen, Umarmungen verzichtet werden.

  • Vor Betreten der Sporthalle und nach dem Sportunterricht muss Händehygiene möglich sein.

  • Sportgeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren.

  • Regelmäßiges und ausreichendes Lüften der Sporthalle, einschließlich der Umkleide-

    und Sanitärräume ist erforderlich.

  • Im Mittelpunkt des Unterrichts stehen Bewegungsangebote, die keine intensiven

    körperlichen Kontakte erfordern, z. B. entsprechende Spiele und Spielformen oder

    leichtathletische Übungen, dagegen ist Judo nicht durchführbar.

  • Soweit möglich, sind Sport und Bewegung im Freien dem Unterricht in der Halle

    vorzuziehen.

  • In Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens kann insgesamt oder

    regional die Anpassung von Unterrichtsabläufen im Fach Sport erforderlich werden,

    z. B. methodische und inhaltliche Einschränkungen.

  • Hinweise zum Schwimmunterricht: Schwimmunterricht findet entsprechend des

    Lehrplanes Sport statt. 

     

  1. 5. Dokumentation/Belehrungen

  2. Die tagesgenaue Dokumentation der Anwesenheit der Schüler im Klassentagebuch sowie die Dokumentation der Personen, die zeitweise in der Schule tätig sind, erfolgt zu dem Zweck, dass Infektionsketten möglichst zurückverfolgt werden können.

  • Die Schüler sind in altersangemessener Weise durch den Klassenlehrer bzw. Tutor zu den Hygienemaßnahmen zu belehren. Die Belehrungen sind nach den Sommerferien sowie darüber hinaus anlassbezogen durchzuführen und aktenkundig zu vermerken.

  • Die Lehrkräfte werden durch die Schulleitung mindestens einmal im Schuljahr aktenkundig belehrt.

  • Die Eltern werden über die Belehrungen der Schüler und über das Hygienekonzept der Schule informiert.

     

    Quellen:

  • Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung von Schulen und

    Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-PandemieBekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen ZusammenhaltVom13. August 2020, Az. 15- 5422/

  • Handlungsleitfaden des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Organisation des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen, Stand 09.07.2020

 

Den Elternbrief des Kultusministers zu diesem Thema finden Sie hier als pdf (Link ist 7 Tage gültig)



Dienstag, 25. August 2020

Corona-Maßnahmen am Heisenberg: Der aktuelle Stand

Am heutigen Dienstag wird das Hygienekonzept für das Heisenberg fertig gestellt und anschließend kommuniziert, kündigte Schulleiterin Schreiber gestern auf Nachfrage der Elternvertretung an. Dies betrifft unter anderem Punkte wie Belüftung, Mund-und-Nasen-Abdeckung, Abstandsregeln etc.

Das Heisenberg werde im Regelbetrieb ins neue Schuljahr starten. "Sollten aber einzelne Gruppen, Klassen oder gar die gesamte Schule in Quarantäne gehen müssen, muss sofort die online-Beschulung greifen."

Sobald neue Informationen zu diesem Thema vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Sonntag, 23. August 2020

Neue Coronaregeln des Kultusministeriums zum Beginn des Schuljahres

Schule im Zeichen von Corona: Welche Regeln zum neuen Schuljahr gelten, legt das Kultusministerium in einer neuen "Allgemeinverfügung" fest. Sie tritt am 31. August in Kraft. 

Wichtig unter anderem:

  • Wer die Schule betreten muss oder will, und sich in den 14 Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzulegen. 
  • Eltern müssen - wie alle "Schulfremden" - in der Schule immer einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Wer Symptome zeigt, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, muss durch eine ärztliche Bescheinigung o.ä. die Unbedenklichkeit dieser Symptome im Hinblick auf SARS-CoV-2 glaubhaft machen. Dies betrifft Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemeines Krankheitsgefühl.

Alle Infos des Kultusministeriums dazu hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html