Sonntag, 28. Juni 2015

Versprochen: Heisenberg muss nicht nochmal umziehen

Der vereinte Protest von Lehrern, Eltern und Schülern fand Gehör: Wie die Leipziger Volkszeitung vom 25. Juni meldet, hat Nicolas Tsapos, der Chef des städtischen Amtes für Jugend, Familie und Bildung, zugesagt, dass das Heisenberg während der laufenden Sanierungsmaßnahmen nicht nochmal in ein neues Ausweichquartier umziehen muss, sondern in der Diderotstraße bleiben kann.

Hier der vollständige Artikel der LVZ: http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Jetzt-wehren-sich-die-Lehrer-am-Heisenberg-Gymnasium

Die Lehrer hatten vor knapp zwei Wochen ein Protestschreiben an die Stadt gerichtet, das sowohl von der Schülervertretung als auch vom Elternrat mit jeweils gesonderten Schreiben voll unterstützt wurde.

Hier der Wortlaut des Schreibens, das der Elternrat beigesteuert hatte:

"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung, 

der Elternrat der Werner-Heisenberg-Schule unterstützt das Anliegen der Lehrerschaft in vollem Umfang, das Schulgebäude in der  Diderotstraße in der gleichen Weise wie bisher als Ausweichquartier während der Teilsanierungsarbeiten am Hauptgebäude zu nutzen.

Auch wir wenden uns strikt gegen mögliche Pläne, unseren Schülerinnen und Schülern einen neuerlichen Umzug zuzumuten. Der Schulerfolg unserer Kinder wäre u.E. in noch stärkerem Maße gefährdet als durch die derzeitige Lösung, die beschwerlich genug ist.

Wir verweisen ebenfalls auf die Tatsache, dass es eine nicht nachvollziehbare Entscheidung wäre, 30 Klassenzimmer des Heisenberg zu verlegen, statt sieben oder acht wie im Fall der Paul-Robeson-Schule (für die sich hoffentlich ebenfalls eine möglichst verträgliche Lösung findet).

Die Eltern wünschen in dieser Sache dringend Planungssicherheit vor Beginn der Sommerferien. Wir bitten Sie, die dazu geeigneten Maßnahmen einzuleiten, einschließlich eines Treffens mit Vertretern der Lehrer, Eltern und Schüler."


Wir freuen uns, dass die Verantwortlichen der Stadt Leipzig unseren Argumenten folgten, und dass sie noch vor Beginn der Sommerferien für Klarheit - und Aufatmen - gesorgt haben.

Sonntag, 14. Juni 2015

Beschlussvorlage im Stadtrat am Mittwoch: Sanierung beider Toilettenstränge bis 31.10.2016

Das sieht erstmal ganz gut aus: Am Mittwoch liegt der Ratsversammlung ein Beschluss vor, in dem Ablauf und Finanzierung der Arbeiten am Heisenberg geregelt werden. Die für uns zentralen Aussagen darin:

- Beide Toilettenstränge werden saniert, die Finanzierung beider ist gedeckt.

- Der erste Sanitärstrang (Seite Sporthalle) wird bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt. Der zweite Sanitärstrang (Seite Anker) soll 2016 saniert werden.

- vorauss. Fertigstellung Brandschutzmaßnahme: 30.08.2016

- vorauss. Fertigstellung Gebäudehülle + Sanitär: 31.10.2016; daraus folgt logisch: der zweite Toilettenstrang ist spätestens am 31.10.2016 fertig

Die Vorlage hat bereits verschiedene Fachausschüsse passiert. Morgen, Montag, wird sie ein zweites Mal im Fachausschuss Finanzen besprochen, bevor die Ratsversammlung am Mittwoch ab 14 Uhr darüber berät.

Die Vorlage enthält interessante Details zu den Hintergründen und dem geplanten Ablauf der Arbeiten.

Was verwundert: Die Gesamtkosten zur Sanierung beider Toilettenstränge werden offenbar mit knapp 550.000 Euro veranschlagt! So heißt es auf Seite 7 der Vorlage: "Mit Beschlussfassung des BB VAV-208/14 im Juni 2014 wurden 300.000 EUR zusätzlich für die Sanierung der baufälligen Sanitäranlagen bereitgestellt. Daraufhin konnte mit der Planung dieser Leistung begonnen werden. Nach Abschluss der Entwurfsplanung stellte sich allerdings heraus, dass die bereitgestellten Mittel nicht auskömmlich sind, um beide Sanitärstränge zu sanieren. Die tatsächlich zu erwartenden Kosten werden mit dieser Änderung zur Beschlussfassung präzisiert." Diese Mehrkosten werden dann auf S.8 unter "3. Investitionsaufwand" beziffert mit 245.487 Euro. Macht zusammen 545.487 Euro.

Links:

Infos zur Vorlage im Ratsinformationssystem der Stadt: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001858

Die Vorlage im Wortlaut als pdf: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136680033431/680033431/01024188/88-Anlagen/01/150522HHVAenderungBBHeisGym.pdf

Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1000322


Freitag, 12. Juni 2015

Landesschülerrat kritisiert hohen Unterrichtssausfall in Sachsen

Viele interessierte Eltern haben den Eindruck, dass der Unterrichtsausfall an den weiterführenden Schulen in Sachsen ein unerträgliches Ausmaß angenommen hat.

Diesen Eindruck bestätigt eine aktuelle Erhebung des Landesschülerrats vom März 2015, deren Ergebnisse kürzlich veröffentlicht wurden.

Demnach beträgt der Unterrichtsausfall derzeit knapp 14 Prozent. "Aussagen von Bildungspolitikern, wonach es keinen Lehrermangel gebe, erscheinen vor diesem Hintergrund geradezu grotesk!“, sagt dazu Friedrich Roderfeld, stellvertretender Vorsitzender des LSR Sachsen.

Die Lehrergewerkschaft GEW greift das Thema in ihrer Mitgliederzeitschrift E&W Sachsen auf und stimmt der Analyse der Schüler zu (Seite 9 der Juni-Ausgabe - online leider nicht verfügbar). Sie weist auch darauf hin, dass sog. Stillbeschäftigung (nach dem Motto "Aufgaben erteilt") klar als Unterrichtsausfall zu werten sei.

Donnerstag, 11. Juni 2015

Fabian lässt das Heisenberg beim Thema Ausweichquartier noch im Unklaren



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UPDATE 14. JUNI:

Das Toilettenthema steht tatsächlich vor einem befriedigenden Abschluss (siehe Blogeintrag hier). An dieser Stelle ein Danke an die Entscheidungsträger in Verwaltung und Ratsversammlung, ausdrücklich eingeschlossen Herr Prof. Dr. Fabian. Gesprächsbedarf besteht zu diesem Thema damit erstmal tatsächlich nicht mehr.

Spannend bleibt das Thema Ausweichquartier. Hier werden wir sehr gerne auf das Angebot zurückkommen, zum gegebenen Zeitpunkt ein Gespräch zu führen.

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Die Elternvertreter des Heisenberg haben Prof. Dr. Fabian als verantwortlichen Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig schriftlich um Hilfe gebeten. Denn aktuell ist die Verunsicherung groß, wie es weitergeht mit der Teilsanierung des Schulgebäudes, der Sanierung der Toiletten und dem Ausweichquartier in der Diderotstraße. Insbesondere zwei Befürchtungen stehen im Raum: dass nicht beide Toilettenstränge saniert werden, sondern nur einer; und dass die Schule nochmal ein neues Ausweichquartier beziehen muss, bevor die Teilsanierung Mitte 2016 abgeschlossen sein wird.

Weitere Infos dazu stehen in diesem Blogeintrag vom April.

Wir haben deshalb nach Rücksprache mit der Schulleitung Herrn Prof. Dr. Fabian zu einem möglichst kurzfristigen Gesprächstermin in die Werner-Heisenberg-Schule eingeladen, verbunden mit der Hoffnung, dass er die Sorgen von Eltern und Schülern zerstreuen könne.

Dieses Gespräch wird wohl bis auf weiteres nicht stattfinden.

Denn beantwortet wurde unser Schreiben von Thomas Kuhnert, dem Abteilungsleiter für Bau und Ausbildungsförderung, mit der Kernaussage, erst nach Abschluss laufender "Prüfverfahren" könne man einen Gesprächstermin anbieten. Das Schreiben lässt offen, um welche Prüfverfahren es sich handelt, wie lange ihre Dauer geplant ist, und wer mit uns dann ggf. ein Gespräch führen wird (wir versuchen dies derzeit zu klären). Immerhin entnehmen wir dem Brief das klare Bekenntnis zur Sanierung beider Toilettenstränge - allerdings nacheinander, und insbesondere wann der zweite kommt, bleibt offen.

Hier das Schreiben vom 3. Juni im Wortlaut:

"Sehr geehrte Frau Marczak,

Ihr Schreiben hat Herr Professor Dr. Fabian zuständigkeitshalber unserem Amt zu (sic) Bearbeitung übergeben.

In der Heisenberg-Schule waren die Realisierung von Brandschutzmaßnahmen und eine Sanierung der äußeren Hülle geplant. Zur weiteren Verbesserung der Nutzungsbedingungen wurden zusätzlicher (sic) Mittel für die Sanierung der Sanitäranlagen bereitgestellt. Während der Bauarbeiten sind Bauschäden zu Tage getreten, welche zeitlich und finanziell nicht geplante Baumaßnahmen erfordern.  Dazu befindet sich derzeit ein erweiterter Baubeschluss im Verfahren.

Mit Bestätigung der Ergänzung zum Baubeschluss wird auch die Sanierung beider Toilettenstränge bestätigt. Die Sanierung der einzelnen Stränge muss natürlich nacheinander erfolgen, um die Teilnutzung der Schule zu sichern.

Durch die zusätzlichen Baumaßnahmen kann die geplante Bauzeit nicht eingehalten werden. Die Wiedernutzbarkeit der gesamten Schule verschiebt sich. Ihre Sorgen um die Versorgung Ihrer Kinder ist verständlich. Leider kann Ihnen zur Zeit noch keine Lösung angeboten werden. Erst nach Abschluss der Prüfverfahren, in welche die Schulleitung eingebunden ist, können wir Ihnen einen Gesprächstermin anbieten.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag


Kuhnert
Abteilungsleiter"


Der Elternrat wird sich weiter bemühen, schnellstmöglich konkrete Aussagen zu erhalten und das Gespräch mit Prof. Dr. Fabian zum Wohle der Schule und ihrer Schülerinnen und Schüler suchen.

Freitag, 5. Juni 2015

Tipp aus dem Stadtelternrat: Grafikfähige Taschenrechner ohne CAS nicht selber kaufen

Die Vorsitzende des Arbeitskreises (AK) Gymnasien im Leipziger Stadtelternrat (SER) weist die Eltern in einem aktuellen Schreiben darauf hin, dass sie grafikfähige Taschenrechner ohne CAS nicht selber für ihre Kinder kaufen sollten. Nach derzeitiger Lage der Dinge müsse die Stadt als Schulträger dafür aufkommen - und man erhalte die Kosten nachträglich NICHT erstattet!

Im folgenden die relevanten Passagen aus der heutigen Email von Fr. Kolbe:


"(...) mit Unterstützung eines Rechtsanwalts entstand dieser Text (...)

Wie dem Schreiben vom 18.5. zu entnehmen war (s. Auszüge unten; cm), hält das Ministerium grafikfähige Taschenrechner ohne CAS für Lernmaterial, das von den Schulträgern = Kommunen angeschafft und wie auch immer bereit gestellt werden muss. Eine Bezahlung kann aber nur von den Schulträgern zugesagt und von diesen verlangt werden. 

Letztlich empfiehlt es sich, das Urteil vom OVG "abzuarbeiten", sprich, die Schulen (dort die Fachlehrerkonferenz) erteilen die Vorgabe, welches Rechnermodell zur Erfüllung des Lehrplans zu benutzen ist. 

Dieser Rechner sollte unter keinerlei Umständen durch die Eltern angeschafft werden, weil nach dem rechtskräftigen (!) Urteil eine nachträgliche Erstattung der Anschaffungskosten ausgeschlossen ist. (Es müsste noch einmal durch alle Instanzen durchprozessiert werden, damit eine nachträgliche Erstattungspflicht rechtskräftig durch höchste gerichtliche Rechtsprechung feststeht.)

Für den Fall, dass zum Schuljahresbeginn die Rechner nicht zur Verfügung stehen, steht den Eltern der Rechtsweg per einstweiliger Anordnung offen, der nach der Begründung des OVG-Urteils mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein dürfte. Im Prinzip steht in dem Urteil schon die Begründung für entsprechende einstweilige Anordnungen drin.

(heißt: Eltern, die der Meinung sind, dass eine von der Schule vorgeschlagene Anschaffung von der Lernmittelfreiheit umfasst ist, müssen den Kauf vorher - notfalls auch gerichtlich - vom Schulträger einfordern.
 Formulierungsbeispiele: Unspezifizierter Antrag auf einstweilige Anordnung: Es wird beantragt, den Antragsgegner im Weg der einstweiligen Anordnung nach §  123 VwGO zu verpflichten ... )

Und hier noch eine Meldung von heute aus Zwickau:

Die grafikfähigen Taschenrechner, die Achtklässler am Gymnasium brauchen, werden künftig von der Stadt bezahlt. Das teilte das Schulamt am Freitag mit. Sie werden zu Beginn des neuen Schuljahres an die Schüler von Wieck- und Kollwitzgymnasium ausgereicht. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts, wonach der im Lehrplan geforderte spezielle Taschenrechner unter die Lernmittelfreiheit fällt. Einfache Taschenrechner dagegen müssen von den Eltern bereitgestellt werden.

http://www.radiozwickau.de/nachrichten/lokalnachrichten/stadt-uebernimmt-kosten-fuer-speziellen-taschenrechner-1140310/

Das war das Urteil:
https://www.jurion.de/Urteile/OVG-Sachsen/2014-12-02/2-A-281_13 "



Hier die relevanten Passagen aus dem o.g. Ministeriumsschreiben an alle Schulleitungen in Sachsen zum Thema "Bereitstellung von Taschenrechnern zum Schuljahr 2015/2016" (AZ 22-6434/79/4):

"Das Sächsische Staatsministerium für Kultus vertritt die Auffassung, dass sowohl die im Lehrplan geforderten grafikfähigen Taschenrechner als auch die grafikfähigen Taschenrechner mit einem Computer-Algebra-System (CAS) Lernmittel sind (...).

Dies bedeutet, dass die jeweiligen Schulträger verpflichtet sind, diese Taschenrechner den Schülern unentgeltlich, z.B. leihweise, zur Verfügung zu stellen (...).

Für allgemeinbildende Gymnasien ist zur Erfüllung des Lehrplans sowie für das Ablegen der Abiturprüfung ab Klassenstufe 8 ein grafikfähiger Taschenrechner erforderlich. Ein Taschenrechner mit CAS wird hier nicht notwendigerweise benötigt. Zwar sieht der Lehrplan die Vermittlung von Kenntnissen zur Bedienung von CAS-Systemen vor, diese können jedoch in den Computerkabinetten der Schulen bzw. auf sonstigen Schulrechnern vermittelt werden."