Mittwoch, 16. Juni 2021

Aktuelle Veranstaltungen zu den Themenbereichen Beruf und Studium

Die folgenden Informationen werden in Kooperation mit der am Heisenberg verantwortlichen Lehrkraft für das Thema Berufsorientierung zur Verfügung gestellt.


Am 25. Juni 2021 von 15 bis 19 Uhr laden 40 regionale Ausbildungsunternehmen interessierte Eltern und Jugendliche auf ein persönliches Gespräch ein. Per Videotalk oder per Telefon erhalten Sie schnell und unkompliziert alle Antworten auf Ihre Fragen rund um Ausbildung, Praktikum und Bewerbung. Mehr dazu hier: https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/arbeiten-in-leipzig/berufs-und-studienorientierung/15-minuten-talk-mit-unternehmen/

Bei den Zukunftswochen 2021 können Jugendliche in die Arbeitswelt von morgen hineinschnuppern. Beispielsweise findet eine virtuelle Woche vom 21.07.2021 bis 22.07.2021 zum Thema „E-Commerce“ statt. Weiteres Thema, das in Präsenz erkundet werden soll: „Rund um die Welt und das Essen“ vom 13.09.2021 bis 17.09.2021 in Leipzig. Näheres dazu unter: https://zukunftstalent.de/zukunftswochen.html

Ein Informationsabend für Eltern zur Berufsausbildung im BMW Group Werk Leipzig findet am 06.07.2021 ab 19:00 Uhr als Online-Event statt. Unter www.bmwgroup-werke.com/leipzig/infoabend finden Sie alle notwendigen Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung. (für interessierte Eltern vorrangig der Klassen 8 und 9 in den Oberschulen bzw. der Klassen 10 und 11 der Gymnasien). Lehrkräfte können ebenfalls teilnehmen.

Um digitale Praktika geht es hier. Am 18. Juni 2021 ist bundesweiter Digitaltag. SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland wird von 12.00 bis 13.00 Uhr das Webinar Boxenstopp zu den virtuellen Kennenlerntage von Microsoft, SAP und SIEMENS „Digital Insights“ durchführen. Interessierte können über diesen Link teilnehmen.

Die vocatium verbindet Firmen oder Institutionen mit Jugendlichen, die sich noch genauer über Ausbildung, Studium oder Praktikum informieren möchten. Es gibt noch freie Termine für diese online-Veranstaltung am 23.06.2021. Schülerinnen und Schüler können sich über diese Webseite anmelden: https://www.vocatium.de/onlinemessen/vocatium-videochat-leipzighalle-2021

Mittwoch, 2. Juni 2021

Notizen zur jüngsten Schulkonferenz

Eine neue Hausordnung, eine fortentwickelte Handreichung zum digitalen Distanzlernen, Maskenpausen - diese Themen und einige mehr standen auf der Tagesordnung der jüngsten Schulkonferenz, die am vergangenen Donnerstag stattfand. Im folgenden einige Notizen dazu, insbesondere zu den Beiträgen der Elternvertreter:innen in der Schulkonferenz.

 

Hausordnung

Die neue Hausordnung wurde verabschiedet. Die Elternvertreter:innen argumentierten für eine leichte Herabsetzung sowohl der Klassenstufe, ab welcher das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen erlaubt ist, als auch derjenigen Klassenstufe, ab welcher Smartphones in den Pausen benutzt werden dürfen. Beide Ansätze fanden keine Zustimmung bei Lehrer- und Schülervertreter:innen. Mit Nachdruck forderten die Eltern eine verbindliche Regelung zu Maskenpausen. Auch sie wurde zunächst abgelehnt, jedoch unter der Zusage der Schulleitung, eine verbindliche Regelung im Rahmen des Hygienekonzepts einzuführen. Mehr dazu unten.

 

Maskenpausen

Es gab schon seit längerem eine Vorgabe der Schulleitung zu Maskenpausen. Sie war unverbindlich, wurde nicht durchgehend praktiziert und blieb in vielen Klassen unbekannt. Ziel der Elternvertreter:innen war daher eine verbindliche Regelung. Die Schulleitung gab i.Z.m. der Verabschiedung der Hausordnung eine entsprechende Zusage. Inzwischen liegt dazu ein Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vor. Er beinhaltet im Kern das Modell des Gymnasiums Engelsdorf: Jede Doppelstunde wird verkürzt auf 75 Minuten. Die restlichen 15 Minuten werden maskenlos an der frischen Luft verbracht.

 

Vorschlag Handreichung 2.0

Noch mehr Verbindlichkeit und Klarheit für alle Beteiligten herzustellen war auch das Ziel, als sich engagierte Eltern in den vergangenen Wochen mit der Frage befassten, wie die Handreichung zum digitalen Distanzlernen fortentwickelt werden könnte. Hintergrund war zudem die Überzeugung, dass sich seit Vorstellung der ersten Handreichung durch die Schule vieles verändert hat. Die Elternvertreter:innen legten der Schulkonferenz einen Vorschlag vor. Ein Beschluss wurde von der Schulkonferenz nicht gefasst, da zuvor ein Beschluss der Lehrerkonferenz erfolgen müsste.

Dies ist der Wortlaut des Vorschlags zu einer "Handreichung 2.0":

Präambel

Die Eltern verbinden mit der Handreichung die Hoffnung, das Zusammenwirken von Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern im sog. digitalen Distanzlernen zu optimieren. Dies gelingt am besten, wenn alle drei Perspektiven angemessen berücksichtigt werden. Denn schulische und private Abläufe - bei Elternhäusern wie auch bei Lehrkräften - greifen unter den Bedingungen eines Digitalen Distanzlernens sehr viel stärker ineinander als bei ausschließlichem Präsenzunterricht.

Der Vorschlag der Elternvertreter:innen ist von der Überzeugung getragen, dass eine i.d.S. zielführende Handreichung sich durch folgende Eigenschaften auszeichnet:

  • Die Regelungen sind verbindlich und schaffen Struktur
  • Die Regelungen sind klar und schaffen Orientierung
  • Die Regelungen sind notwendig und ergeben sich nicht bereits aus der geltenden Rechtslage

Wie in jeder Art von Organisation ist auch der Alltag in Schulen geprägt von zahlreichen informellen Übereinkünften. Struktur und Orientierung ergeben sich jedoch in erster Linie aus

den verbindlichen Regeln. Diesen belastbaren Rahmen für die digitale Sphäre zu formulieren, ist Aufgabe einer entsprechenden Handreichung.

Was die Handreichung nicht leisten kann, ist die ausführliche Begründung jeder Vorschrift. Dies geschieht im Zuge der Diskussionen in den Gremien, die über die Handreichung beraten und beschließen. Je kürzer ein schriftliches Regelwerk desto wirksamer.

Die Handreichung sollte von Eltern, Lehrkräften wie auch Schüler:innen als work in progress aufgefasst werden. Kein Regelwerk ist perfekt, und die Entwicklung auf dem Gebiet des digitalen Distanzlernens wird auf längere Sicht dynamisch bleiben, so dass permanente Überprüfungen und Anpassungen selbstverständlich erscheinen. 


Einleitung

Diese Handreichung regelt verbindliche Grundsätze der Beschulung im digitalen Distanzlernen für Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern. Sie gilt im Fall einer Schulschließung, eines Wechselunterricht-Modells und für die Begleitung bzw. Ergänzung des Präsenzunterrichts. Jede Handreichung trägt eine Versionsnummer. Die Handreichung versteht sich nicht als technische Dokumentation oder Benutzerhandbuch. Ihr Ziel ist es, für alle Beteiligten einen verlässlichen Rahmen für schulische Abläufe im digitalen Raum herzustellen.


Digitale Plattform

Grundsätzlich findet die digitale Kommunikation zwischen Lehrkräften und ihren Klassen über Lernsax statt.

Die Kommunikation via Lernsax ist für Eltern freiwillig, wird jedoch zur Einheitlichkeit empfohlen. Dies betrifft insbesondere die E-Mail-Funktion.

Die Zugänge werden von einer beauftragten Lehrkraft eingerichtet und administriert. Dies übernimmt aktuell Christina Trog. Sie ist unter support@whs.lernsax.de erreichbar.


Kommunikation

Plattformfunktionalitäten werden, so sie Anwendung finden, bestimmungsgemäß genutzt. Zum Beispiel werden Kalender einheitlich als Instrument der Planung und Orientierung verwendet.

Tests und Videokonferenzen werden im Kalender angekündigt.

Jede Kommunikation und jedes Dokument muss reproduzierbar sein. Dies schließt z.B. die Nutzung sog. Quick Messages in Lernsax aus.

Außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (z.Zt. 07:45 bis 15:15) ist jede Art der Kommunikation und Rezeption von Nachrichten etc. freiwillig.

Während einer Schulschließung sind alle Fachlehrer zum Zeitpunkt ihres planmäßigen Unterrichts über Lernsax zumindest per Chat und E-Mail erreichbar.

Jede einen Unterrichtsblock betreffende Information (z.B. über das geplante Format, oder ob virtuelle Präsenzpflicht gilt) muss der Klasse mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden bekannt gegeben werden - per E-Mail, oder persönlich im Präsenzunterricht.

Videokonferenzen sind in Doppelstunden, die im Distanzunterricht durchgeführt werden, auf 45 Minuten (Klassen 5 bis 8) bzw. 60 Minuten (Klassen 9 bis 12) begrenzt.


Dokumente

Jede Lehrkraft definiert für ihren Unterricht in Bezug auf die benutzte digitale Plattform jeweils schriftlich einen eindeutigen und dauerhaft gültigen Ort bzw. Weg für:

a) Aufgaben, die hinterlegt werden, sowie ihre Korrekturen bzw. Musterlösungen

b) Materialien, die hinterlegt werden

c) von Schüler:innen erledigte Aufgaben

d) Mitteilungen jeglicher Art an die Klasse (außer E-Mails)

e) 1-zu-1-Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler:in

Jede Lehrkraft definiert für ihren Unterricht eine Namenssystematik für die von ihr übermittelten Dokumententypen sowie für die von den Schüler:innen übermittelten Dokumententypen. Ist von der Lehrkraft nichts Gegenteiliges bestimmt, werden von den Schülern einzureichende Aufgaben möglichst als pdf übermittelt und nach folgender Systematik benannt: JJJJ-MM-TT_Klasse_Fach_Name. Bei der Übermittlung von Scans/Fotos ist auf eine druckbare Qualität zu achten.

Einmal eingerichtet bzw. auf der Plattform abgelegt, werden Ordner und Dokumente weder verschoben noch umbenannt.

Je Fach wird ein Ordner eingerichtet, ggf. mit Unterordnern.

Die o.g. Festlegungen werden von den Lehrkräften in einem Dokument per E-Mail an die Schüler:innen der Klasse mitgeteilt und im Klassen-Ordner auf Lernsax hinterlegt.


Aufgaben

Arbeitsaufträge bzw. Aufgaben werden in LernSax immer als „Aufgabe“ definiert.

Aufgaben enthalten direkte Links zu den relevanten Lernmodulen und/oder Arbeitsmaterialien.

Aufgaben werden nur denjenigen Schüler:innen übermittelt, die sie betreffen. Insbesondere in Phasen des Wechselunterrichts wird hierbei unterschieden nach Präsenz- und Distanzgruppe.

Für jede Aufgabe bzw. jedes Aufgabenpaket legt die Lehrkraft Abgabezeitpunkt und Aufwandsprognose fest.

Aufgaben werden korrigiert bzw. mit korrekten Lösungen an die Klasse übermittelt, bevor neue Aufgaben erteilt werden.

Aufgaben, deren Stoffgebiet Gegenstand eines Tests werden sollen, sind spätestens drei Unterrichtstage vor dem betreffenden Test korrigiert bzw. mit korrekten Lösungen an die Klasse übermittelt worden.

Aufgaben und Lösungen werden von der Lehrkraft getrennt übermittelt. Lösungen werden erst nach dem Abgabezeitpunkt hochgeladen.

Die Schüler sind verpflichtet, nach Erledigung einer Aufgabe diese in Lernsax abzuhaken.


Tests

Test werden in einer Klasse unter für alle gleichen Bedingungen durchgeführt.

Tests finden im digitalen Bereich ausschließlich in zuvor hinreichend gelernten Umgebungen statt.


Techni
k

Mängel oder Probleme i.Z.m. der privaten technischen Ausstattung melden die Eltern bzw. volljährigen Schüler:innen den Klassenleiter:innen per E-Mail. Sie werden in der Gestaltung des digitalen Distanzlernens angemessen berücksichtigt. Eine Pflicht zu Besitz eines technischen Gerätes oder kostenpflichtiger Software besteht für private Haushalte nicht.

Die Schule besitzt Geräte zur Ausleihe. Eltern bzw. volljährige Schüler können sich an die Schulleitung wenden, um ein Leihgerät zu erbitten. Ein Leipzig-Pass ist nicht erforderlich.

Für Schüler:innen, die zuhause keine Ausdrucke anfertigen können, hält die Schule die ausgedruckten Unterrichtsmaterialien ab dem Zeitpunkt ihrer Publikation in Lernsax zur Abholung im Sekretariat bereit. Der Bedarf ist zuvor den Klassenleiter:innen anzumelden.

Ist die Nutzung privater Smartphones für Unterrichtszwecke oder während Tests gestattet, dürfen diese Handys das Schul-WLAN nutzen, um gleiche Bedingungen zu gewährleisten.

Der Druckaufwand wird so gering wie möglich gehalten, Farbausdrucke werden vermieden. Aufgaben werden ggf. um Angaben ergänzt, welches Material ausgedruckt werden muss, und was online bearbeitet werden kann.

Dateien werden in plattformneutralen Formaten ausgetauscht (z.B. pdf statt doc) oder in Formaten, die mit LibreOffice kompatibel sind.

 

Soweit der Vorschlag zu einer Fortentwicklung der "Handreichung".


Leihgeräte und Ausdrucke

Die Schule hat Geräte in ihrem Bestand, die Eltern bei Bedarf ausleihen können. Die Elternvertreter:innen in der Schulkonferenz verliehen ihrer Erwartung Ausdruck, dass die Schule Interessenten nicht den Zwang auferlegt, einen Leipzig-Pass vorzuweisen. Eine weitere Klärung der Ausleihbedingungen soll im Zuge eines Austauschs zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem erfolgen.

Darüber hinaus forderten die Elternvertreter:innen, dass die Schule auf Anfrage denjenigen Unterrichtsmaterialien in gedruckter Form zeitnah zur Verfügung stellt, die nicht die Möglichkeit haben, zuhause Ausdrucke anzufertigen. Im vergangenen Jahr hatte eine Umfrage des Elternrats unter der Elternschaft ein deutliches Indiz dafür geliefert, dass die Zahl der Elternhäuser ohne Drucker im zweistelligen Prozentbereich liegt.


Beschulung durch Mitschriften

Ist es zulässig, wenn Lehrkräfte das Distanzlernen ausschließlich in der Weise absolvieren, dass sie die Klasse bzw. einzelne Schüler:innen, die aus gesundheitlichen Gründen bis auf weiteres permanent auf Distanzlernen angewiesen sind, auf Mitschriften der Mitschüler:innen verweist? Schulleiterin Schreiber äußerte ihre Erwartung, dass dies so nicht stattfindet. Ob es allerdings grundsätzlich zulässig ist, und wer in diesem Fall für Korrektheit und Vollständigkeit der Unterrichtsinhalte haftet, bedarf noch der Klärung.


Medienscouts

Seit einiger Zeit hat die Schule mit Hilfe eines externen professionellen Berates das Konzept der Medienscouts eingeführt. Aus Zeitmangel hatte die Schulkonferenz keine Gelegenheit mehr, das Thema an dieser Stelle hinreichend zu behandeln. Es stellen sich wichtige Fragen: Was beinhaltet das Konzept der "Medienscouts" genau? Wie ist ihr Aufgabenbereich definiert? Ersetzen sie Lehrkräfte in punkto Vermittlung digitaler Kompetenzen an die Schüler:innen, oder wirken sie komplementär? Warum gibt es bisher dazu keinen Beschluss der Schulkonferenz nach SchulG §43(2) Satz 1 und 6? Eine Klärung soll im Zuge eines Austauschs zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem erfolgen.


Alarmübungen

Wann gab es zuletzt eine Alarmübung am Heisenberg? Bis wann muss die nächste erfolgen? Eine Klärung soll im Zuge eines Austauschs zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem erfolgen.