Eine neue Hausordnung, eine fortentwickelte Handreichung zum digitalen Distanzlernen, Maskenpausen - diese Themen und einige mehr standen auf der Tagesordnung der jüngsten Schulkonferenz, die am vergangenen Donnerstag stattfand. Im folgenden einige Notizen dazu, insbesondere zu den Beiträgen der Elternvertreter:innen in der Schulkonferenz.
Hausordnung
Die neue Hausordnung wurde verabschiedet. Die Elternvertreter:innen argumentierten für eine leichte Herabsetzung sowohl der Klassenstufe, ab welcher das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen erlaubt ist, als auch derjenigen Klassenstufe, ab welcher Smartphones in den Pausen benutzt werden dürfen. Beide Ansätze fanden keine Zustimmung bei Lehrer- und Schülervertreter:innen. Mit Nachdruck forderten die Eltern eine verbindliche Regelung zu Maskenpausen. Auch sie wurde zunächst abgelehnt, jedoch unter der Zusage der Schulleitung, eine verbindliche Regelung im Rahmen des Hygienekonzepts einzuführen. Mehr dazu unten.
Maskenpausen
Es gab schon seit längerem eine Vorgabe der Schulleitung zu Maskenpausen. Sie war unverbindlich, wurde nicht durchgehend praktiziert und blieb in vielen Klassen unbekannt. Ziel der Elternvertreter:innen war daher eine verbindliche Regelung. Die Schulleitung gab i.Z.m. der Verabschiedung der Hausordnung eine entsprechende Zusage. Inzwischen liegt dazu ein Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vor. Er beinhaltet im Kern das Modell des Gymnasiums Engelsdorf: Jede Doppelstunde wird verkürzt auf 75 Minuten. Die restlichen 15 Minuten werden maskenlos an der frischen Luft verbracht.
Vorschlag Handreichung 2.0
Noch mehr Verbindlichkeit und Klarheit für alle Beteiligten herzustellen war auch das Ziel, als sich engagierte Eltern in den vergangenen Wochen mit der Frage befassten, wie die Handreichung zum digitalen Distanzlernen fortentwickelt werden könnte. Hintergrund war zudem die Überzeugung, dass sich seit Vorstellung der ersten Handreichung durch die Schule vieles verändert hat. Die Elternvertreter:innen legten der Schulkonferenz einen Vorschlag vor. Ein Beschluss wurde von der Schulkonferenz nicht gefasst, da zuvor ein Beschluss der Lehrerkonferenz erfolgen müsste.
Dies ist der Wortlaut des Vorschlags zu einer "Handreichung 2.0":
Präambel
Die
Eltern verbinden mit der Handreichung die Hoffnung, das Zusammenwirken von Lehrkräften, Schüler:innen und Eltern im sog. digitalen Distanzlernen zu optimieren. Dies gelingt am besten, wenn alle drei Perspektiven angemessen berücksichtigt werden. Denn schulische und private Abläufe - bei Elternhäusern wie auch bei Lehrkräften - greifen unter den Bedingungen eines Digitalen Distanzlernens sehr viel stärker ineinander als bei ausschließlichem Präsenzunterricht.
Der Vorschlag der
Elternvertreter:innen ist von der Überzeugung getragen, dass eine
i.d.S. zielführende Handreichung sich durch folgende Eigenschaften
auszeichnet:
- Die Regelungen
sind verbindlich und schaffen Struktur
- Die Regelungen
sind klar und schaffen Orientierung
- Die Regelungen
sind notwendig und ergeben sich nicht bereits aus der geltenden
Rechtslage
Wie in jeder Art von
Organisation ist auch der Alltag in Schulen geprägt von zahlreichen
informellen Übereinkünften. Struktur und Orientierung ergeben sich
jedoch in erster Linie aus
den verbindlichen
Regeln. Diesen belastbaren Rahmen für die digitale Sphäre zu
formulieren, ist Aufgabe einer entsprechenden Handreichung.
Was die Handreichung
nicht leisten kann, ist die ausführliche Begründung jeder
Vorschrift. Dies geschieht im Zuge der Diskussionen in den Gremien,
die über die Handreichung beraten und beschließen. Je kürzer ein
schriftliches Regelwerk desto wirksamer.
Die Handreichung
sollte von Eltern, Lehrkräften wie auch Schüler:innen als work
in progress aufgefasst werden. Kein Regelwerk ist perfekt, und
die Entwicklung auf dem Gebiet des digitalen Distanzlernens wird auf
längere Sicht dynamisch bleiben, so dass permanente Überprüfungen
und Anpassungen selbstverständlich erscheinen.
Einleitung
Diese Handreichung
regelt verbindliche Grundsätze der Beschulung im digitalen
Distanzlernen für Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern. Sie gilt
im Fall einer Schulschließung, eines Wechselunterricht-Modells und
für die Begleitung bzw. Ergänzung des Präsenzunterrichts. Jede
Handreichung trägt eine Versionsnummer. Die Handreichung versteht
sich nicht als technische Dokumentation oder Benutzerhandbuch. Ihr
Ziel ist es, für alle Beteiligten einen verlässlichen Rahmen für
schulische Abläufe im digitalen Raum herzustellen.
Digitale
Plattform
Grundsätzlich
findet die digitale Kommunikation zwischen Lehrkräften und ihren
Klassen über Lernsax statt.
Die Kommunikation
via Lernsax ist für Eltern freiwillig, wird jedoch zur
Einheitlichkeit empfohlen. Dies betrifft insbesondere die
E-Mail-Funktion.
Die Zugänge werden
von einer beauftragten Lehrkraft eingerichtet und administriert. Dies
übernimmt aktuell Christina Trog. Sie ist unter
support@whs.lernsax.de erreichbar.
Kommunikation
Plattformfunktionalitäten
werden, so sie Anwendung finden, bestimmungsgemäß genutzt. Zum
Beispiel werden Kalender einheitlich als Instrument der Planung und
Orientierung verwendet.
Tests und
Videokonferenzen werden im Kalender angekündigt.
Jede Kommunikation
und jedes Dokument muss reproduzierbar sein. Dies schließt z.B. die
Nutzung sog. Quick Messages in Lernsax aus.
Außerhalb der
üblichen Unterrichtszeiten (z.Zt. 07:45 bis 15:15) ist jede Art der
Kommunikation und Rezeption von Nachrichten etc. freiwillig.
Während einer
Schulschließung sind alle Fachlehrer zum Zeitpunkt ihres planmäßigen
Unterrichts über Lernsax zumindest per Chat und E-Mail erreichbar.
Jede einen
Unterrichtsblock betreffende Information (z.B. über das geplante
Format, oder ob virtuelle Präsenzpflicht gilt) muss der Klasse mit
einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden bekannt gegeben werden - per
E-Mail, oder persönlich im Präsenzunterricht.
Videokonferenzen
sind in Doppelstunden, die im Distanzunterricht durchgeführt werden,
auf 45 Minuten (Klassen 5 bis 8) bzw. 60 Minuten (Klassen 9 bis 12)
begrenzt.
Dokumente
Jede Lehrkraft
definiert für ihren Unterricht in Bezug auf die benutzte digitale
Plattform jeweils schriftlich einen eindeutigen und dauerhaft
gültigen Ort bzw. Weg für:
a) Aufgaben, die
hinterlegt werden, sowie ihre Korrekturen bzw. Musterlösungen
b) Materialien, die
hinterlegt werden
c) von Schüler:innen
erledigte Aufgaben
d) Mitteilungen
jeglicher Art an die Klasse (außer E-Mails)
e)
1-zu-1-Kommunikation zwischen Lehrkraft und Schüler:in
Jede Lehrkraft
definiert für ihren Unterricht eine Namenssystematik für die von
ihr übermittelten Dokumententypen sowie für die von den
Schüler:innen übermittelten Dokumententypen. Ist von der Lehrkraft
nichts Gegenteiliges bestimmt, werden von den Schülern
einzureichende Aufgaben möglichst als pdf übermittelt und nach
folgender Systematik benannt: JJJJ-MM-TT_Klasse_Fach_Name. Bei der
Übermittlung von Scans/Fotos ist auf eine druckbare Qualität zu
achten.
Einmal eingerichtet
bzw. auf der Plattform abgelegt, werden Ordner und Dokumente weder
verschoben noch umbenannt.
Je Fach wird ein
Ordner eingerichtet, ggf. mit Unterordnern.
Die o.g.
Festlegungen werden von den Lehrkräften in einem Dokument per E-Mail
an die Schüler:innen der Klasse mitgeteilt und im Klassen-Ordner
auf Lernsax hinterlegt.
Aufgaben
Arbeitsaufträge
bzw. Aufgaben werden in LernSax immer als „Aufgabe“ definiert.
Aufgaben enthalten
direkte Links zu den relevanten Lernmodulen und/oder
Arbeitsmaterialien.
Aufgaben werden nur
denjenigen Schüler:innen übermittelt, die sie betreffen.
Insbesondere in Phasen des Wechselunterrichts wird hierbei
unterschieden nach Präsenz- und Distanzgruppe.
Für jede Aufgabe
bzw. jedes Aufgabenpaket legt die Lehrkraft Abgabezeitpunkt und
Aufwandsprognose fest.
Aufgaben werden
korrigiert bzw. mit korrekten Lösungen an die Klasse übermittelt,
bevor neue Aufgaben erteilt werden.
Aufgaben, deren
Stoffgebiet Gegenstand eines Tests werden sollen, sind spätestens
drei Unterrichtstage vor dem betreffenden Test korrigiert bzw. mit
korrekten Lösungen an die Klasse übermittelt worden.
Aufgaben und
Lösungen werden von der Lehrkraft getrennt übermittelt. Lösungen
werden erst nach dem Abgabezeitpunkt hochgeladen.
Die Schüler sind
verpflichtet, nach Erledigung einer Aufgabe diese in Lernsax
abzuhaken.
Tests
Test werden in einer
Klasse unter für alle gleichen Bedingungen durchgeführt.
Tests finden im
digitalen Bereich ausschließlich in zuvor hinreichend gelernten
Umgebungen statt.
Technik
Mängel oder
Probleme i.Z.m. der privaten technischen Ausstattung melden die
Eltern bzw. volljährigen Schüler:innen den Klassenleiter:innen per
E-Mail. Sie werden in der Gestaltung des digitalen Distanzlernens
angemessen berücksichtigt. Eine Pflicht zu Besitz eines technischen
Gerätes oder kostenpflichtiger Software besteht für private
Haushalte nicht.
Die Schule besitzt
Geräte zur Ausleihe. Eltern bzw. volljährige Schüler können sich
an die Schulleitung wenden, um ein Leihgerät zu erbitten. Ein
Leipzig-Pass ist nicht erforderlich.
Für Schüler:innen,
die zuhause keine Ausdrucke anfertigen können, hält die Schule die
ausgedruckten Unterrichtsmaterialien ab dem Zeitpunkt ihrer
Publikation in Lernsax zur Abholung im Sekretariat bereit. Der Bedarf
ist zuvor den Klassenleiter:innen anzumelden.
Ist die Nutzung
privater Smartphones für Unterrichtszwecke oder während Tests
gestattet, dürfen diese Handys das Schul-WLAN nutzen, um gleiche
Bedingungen zu gewährleisten.
Der Druckaufwand
wird so gering wie möglich gehalten, Farbausdrucke werden vermieden.
Aufgaben werden ggf. um Angaben ergänzt, welches Material
ausgedruckt werden muss, und was online bearbeitet werden kann.
Dateien werden in
plattformneutralen Formaten ausgetauscht (z.B. pdf statt doc) oder in
Formaten, die mit LibreOffice kompatibel sind.
Soweit der Vorschlag zu einer Fortentwicklung der "Handreichung".
Leihgeräte und Ausdrucke
Die Schule hat Geräte in ihrem Bestand, die Eltern bei Bedarf ausleihen können. Die Elternvertreter:innen in der Schulkonferenz verliehen ihrer Erwartung Ausdruck, dass die Schule Interessenten nicht den Zwang auferlegt, einen Leipzig-Pass vorzuweisen. Eine weitere Klärung der Ausleihbedingungen soll im Zuge eines Austauschs zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem erfolgen.
Darüber hinaus forderten die Elternvertreter:innen, dass die Schule auf Anfrage denjenigen Unterrichtsmaterialien in gedruckter Form zeitnah zur Verfügung stellt, die nicht die Möglichkeit haben, zuhause Ausdrucke anzufertigen. Im vergangenen Jahr hatte eine Umfrage des Elternrats unter der Elternschaft ein deutliches Indiz dafür geliefert, dass die Zahl der Elternhäuser ohne Drucker im zweistelligen Prozentbereich liegt.
Beschulung durch Mitschriften
Ist es zulässig, wenn Lehrkräfte das Distanzlernen ausschließlich in der Weise absolvieren, dass sie die Klasse bzw. einzelne Schüler:innen, die aus gesundheitlichen Gründen bis auf weiteres permanent auf Distanzlernen angewiesen sind, auf Mitschriften der Mitschüler:innen verweist? Schulleiterin Schreiber äußerte ihre Erwartung, dass dies so nicht stattfindet. Ob es allerdings grundsätzlich zulässig ist, und wer in diesem Fall für Korrektheit und Vollständigkeit der Unterrichtsinhalte haftet, bedarf noch der Klärung.
Medienscouts
Seit einiger Zeit hat die Schule mit Hilfe eines externen professionellen Berates das Konzept der Medienscouts eingeführt. Aus Zeitmangel hatte die Schulkonferenz keine Gelegenheit mehr, das Thema an dieser Stelle hinreichend zu behandeln. Es stellen sich wichtige Fragen: Was beinhaltet das Konzept der "Medienscouts" genau? Wie ist ihr Aufgabenbereich definiert? Ersetzen sie Lehrkräfte in punkto Vermittlung digitaler Kompetenzen an die Schüler:innen, oder wirken sie komplementär? Warum gibt es bisher dazu keinen Beschluss der Schulkonferenz nach SchulG §43(2) Satz 1 und 6? Eine Klärung soll im Zuge eines
Austauschs zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem erfolgen.
Alarmübungen
Wann gab es zuletzt eine Alarmübung am Heisenberg? Bis wann muss die nächste erfolgen? Eine Klärung soll im Zuge eines
Austauschs zwischen Schulleitung und Elternratsvorsitzendem erfolgen.