Mittwoch, 26. September 2018

Themen aus Elternratsversammlung und Schulkonferenz

Im folgenden eine komprimierte Übersicht zu Themen, die in der Elternratsversammlung (12.9.) und bzw. oder der Schulkonferenz (20.9.) besprochen wurden.


1. Frei beweglicher Ferientag:

Am Montag, den 10. Dezember 2018, haben die Schülerinnen und Schüler am Heisenberg schulfrei. Die Schulkonferenz stimmte dem Terminvorschlag der Gesamtlehrerkonferenz (GLK) zu. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Wünsche der Eltern bei der Terminfindung künftig wieder stärker berücksichtigt werden; zu diesem Zweck wird die Schulkonferenz im 2. Schulhalbjahr die möglichen Termine für frei bewegliche Ferientage im 1. Halbjahr des folgenden Schuljahres besprechen.


2. Rekordabitur 2018:

Mit einem Notenschnitt von 2,08 hat der Abiturjahrgang 2018 am Heisenberg Geschichte geschrieben. 89 Schülerinnen und Schüler waren zu den Prüfungen zugelassen, alle haben bestanden. Der bisherige Spitzenwert aus dem Jahr 1994 lag bei 2,24. Selbst wenn die Noten nach dem früheren System berechnet worden wären, als noch alle Fächer eingebracht werden mussten, hätte sich mit einem Schnitt von 2,1 ein neuer Rekord ergeben.


3. Schulessen:

Die Schulkonferenz hat beschlossen, die bisherige Verpflegungsform beizubehalten. Eine entsprechende Anfrage der Stadt wurde in diesem Sinne beantwortet. Zusätzlich wurde beschlossen, in diesem Zusammenhang vorsorglich ein gesondertes Schreiben an das Amt für Jugend, Familie und Bildung zu richten, in dem wir im Namen der Schüler, Eltern und Lehrer darauf bestehen, dass zur Auswahl der Essensanbieter an den Schulen in Leipzig ein Verfahren gewählt wird, das darauf ausgerichtet ist, unserer Schule wie auch allen anderen die Wahl unter mehreren Anbietern zu ermöglichen, unabhängig von der jeweils gewünschten Versorgungsart.


4. Erster Klassenelternabend eines Schuljahres:

Bei der Elternratsversammlung (ERV) hatte Fr. Schreiber, die das Heisenberg derzeit kommissarisch leitet, zurecht darauf hingewiesen, dass die Sächsische Elternmitwirkungsverordnung grundsätzlich die Elternvertreter in die Pflicht nehme, wenn es um die Organisation und die Einladung zu Klassenelternabenden geht (in §3 und §5). Freilich wird dies am Heisenberg - wie an vielen Schulen - traditionell so gehandhabt, dass der erste Klassenelternabend eines Jahres von den jeweiligen Klassenleiterinnen und -leitern veranstaltet wird. Aus Sicht der Elternvertretung erscheint diese Lösung nicht nur für die neu gebildeten 5. Klassen einfacher und praktikabler, sondern für alle (denn die Elternvertreter haben nicht das Hausrecht im Schulgebäude, und es ist die Schule, die über Abgänge und Neuzugänge in den Klassen informiert ist). Bei der Diskussion zu diesem Thema herrschte weitgehende Einigkeit in der Schulkonferenz, dass die bisherige Regelung beibehalten werden soll. Zum ersten Klassenelternabend eines Schuljahres laden also wie bisher die Lehrer ein. Die folgenden Treffen - Stammtische, Klassenelternabende etc. - liegen dann in der Verantwortung der Elternsprecher. Eine entsprechende Beschlussvorlage an die GLK wurde daraufhin vom Elternratsvorsitzenden zurück gezogen.


5. Kontaktaufnahme von Eltern zu Lehrern:

Eine telefonische Anfrage oder E-Mailanfrage für Gespräche mit Fachlehrern ist jederzeit möglich über das Sekretariat. Auch Frau Schreiber (Schulleiterin) steht täglich von 7.30 bis 15 Uhr für Gespräche zur Verfügung (mit vorheriger Terminabsprache). Fr. Schreiber hatte zunächst bei der ERV deutlich gemacht, sie sehe es nicht als Aufgabe des Schulsekretariats, Emails von Eltern zur Kontaktaufnahme mit Lehrern weiter zu leiten. Eine Diskussion dieses Themas in der Schulkonferenz führte zu dem Ergebnis, dass dieser Weg nachwievor beschritten werden darf. Eine entsprechende Beschlussvorlage an die GLK wurde daraufhin zurück gezogen.


6. Smartphones:

Eine in der ERV geäußerte Idee, die Regelung zum Gebrauch von Smartphones in den Pausen zu verschärfen bzw. auszuweiten, wurde in der Schulkonferenz mit überwiegender Mehrheit abgelehnt, sowohl bei Eltern wie Lehrern und Schülern. Die Nutzung der Handys ist aktuell in Pkt. 7 der Hausordnung beschrieben und natürlich zu befolgen.


7. Eingang vom Renftplatz aus:

Wann die geplante Zeitschaltuhr (endlich) installiert wird, ist noch völlig offen. Das Tor ist aktuell immer ab 14 Uhr geschlossen.


8. Renftplatz:

Die Situation auf dem Renftplatz hat sich nach Beobachtung der Schulleitung wieder verbessert, so dass derzeit kein akuter Handlungsbedarf gesehen wird. Auf Anregung des Elternrats werden Fr. Schreiber und Mitglieder des Elternrats am 4. Oktober einer Diskussionsrunde zum Renftplatz beiwohnen, die auf Initiative des benachbarten sozio-kulturellen Zentrums Anker stattfindet (um 17 Uhr auf dem Renftplatz). Alle interessierten Eltern, Schüler und Lehrer sind herzlich eingeladen, dort gemeinsam mit Schulleitung und Elternrat die Interessen unserer Schule zu vertreten.


9. Die Ergebnisse der Elternratswahl am 12. September:

Elternratsvorsitzender: Christian Matschke (Klasse 10/II)
Stellvertreter: Sören Marx (8/II)

Vertreter des Elternrats in der Schulkonferenz:

Simone Kämmerer (11/I)
Melanie Lobstädt (5/I)
Jürgen Gemerek (7/I)





- Vielen Dank an Melanie Lobstädt und Jürgen Gemerek für inhaltliche Ergänzungen -

Montag, 3. September 2018

Tagesordnung zur kommenden Elternratsversammlung

Die Einladung zur ersten Elternratsversammlung des Schuljahres 18/19 muss mit kürzerer Frist als üblich erfolgen, weil die Stadt unsere Schule - wie alle anderen kommunalen Schulen auch - beim Thema Schulspeisung unter Termindruck setzt.

Die Klassenleiterinnen und -leiter werden auf den Elternabenden am kommenden Mittwoch die Einladungen den neu oder wieder gewählten 1. Elternsprechern ihrer Klassen aushändigen.

Auf der Tagesordnung der Elternratsversammlung am 12. September (Mensa, 18:30 Uhr) werden die folgenden Punkte stehen:


1. Vorstellung der neuen Schulleiterin

Ich habe mit Frau Schreiber bereits ein ausführliches Gespräch zur Vorbereitung verschiedener Themen geführt und sie eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Eine schöne Gelegenheit, einander kennenzuleren!
 

2. Schulspeisung

Die Stadt Leipzig will mit Frist bis zum 21.9. von den Schulen wissen, welche Art von Schulspeisung gewünscht ist. Am einfachsten gestaltet sich der Vorgang, wenn wir den Ist-Stand beibehalten wollen. Wohlgemerkt geht es nicht um die Auswahl eines konkreten Anbieters, sondern um:
  • die Art des Versorgungssystems (Warm / Kalt / Tiefkühl / Misch),
  • die Verpflegungsformen zusätzlich zu den Menüs (Salattheke, Beilagenwahl, Free Flow, Spontanesser),
  • die Menüvielfalt (wieviel tägliche Menüs zur Auswahl, gibt es Bio, gibt es vegetarisch, werden ethische oder religiöse Aspekte berücksichtigt),
  • die Pausenversorgung (ja / nein).
Allerdings ist damit möglicherweise nicht gleichzeitg gewährleistet, dass der derzeitige Anbieter unsere Schule weiterhin versorgen kann. Ich habe das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich um Auskunft gebeten, und werde am 12.9. hoffentlich Näheres berichten können (siehe P.S. unten). Der Stadtelternrat informiert dazu auf dieser Seite.


3. Renftplatz

Die Situation ist nicht befriedigend. Kinder unserer Schule werden offenbar öfters angepöbelt (so dass der Hausmeister einschreiten muss). Unterricht in anliegenden Klassenzimmern wird von Besuchern der Anlage gestört - manchmal sogar gezielt. Städtisches Personal (z.B. Streetworker) hat sich anders als angekündigt offenbar noch nicht blicken lassen. Von einer täglichen Reinigung vor Schulbeginn sind wir weit entfernt - und wie sich jetzt herausstellt, ist der beauftragte Dienstleister nicht einmal verpflichtet, "kleinere" Gegenstände zu entfernen wie Glasscherben (liegen häufig auf dem Platz) und Spritzen (der Hausmeister hat seit Schulbeginn schon zwei beseitigt).

Update vom 12.9.: Die Situation hat sich in den vergangenen Tagen nach Auskunft der Schulleitung wieder gebessert. Wir drücken die Daumen, dass daraus ein Trend wird...


4. Kooperation mit umliegenden Gymnasien

Naturwissenschatliche Leistungskurse kommen wiederholt nicht zustande, weil sich zu wenig Schülerinnen und Schüler anmelden. Eine Kooperation mit umliegenden Gymnasien könnte Abhilfe schaffen. Das Schiller hat Bereitsachaft signalisiert, Schkeuditz sogar heftiges Interesse.


5. Wahl der/des Elternratsvorsitzenden

6. Wahl der Abgesandten zur Schulkonferenz

7. Wahl einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters der/des Elternratsvorsitzenden

8. Sonstiges

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P.S. vom 12.9.:

Hier die wesentlichen Auszüge des Schriftverkehrs zum Thema Speisenversorgung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Das Verfahren scheint noch nicht endgültig geklärt, mit einer ggf. drastischen Einschränkung unserer Wahlfreiheit muss aber immer noch gerechnet werden:

Meine Fragen:

Sehr geehrte Frau Sieber,

Sie fordern in Ihrem Rundschreiben Nr. 15/2018 vom 17. August unser Gymnasium auf, bis zum 21. September einen Fragebogen zur Speisenversorgung zu beantworten. Wir haben dazu folgende Fragen, um deren kurzfristige Beantwortung wir Sie herzlich bitten:

1. Werden wir als Schule unabhängig von dem konkreten Mekrmalsbündel, für das wir bezüglich der Speisenversorgung votieren, für die Versorgung ab dem Schuljahr 2019/20 die Wahl unter mehreren Anbietern haben, oder schließt das Vergabeverfahren diese Möglichkeit ex ante aus?

2. Sofern eine Schule den IST-Zustand beizubehalten wünscht, kann sie den aktuellen Speisenversorger beibehalten, sofern dieser die Kriterien des Vergabeverfahrens erfüllt?

3. Welche Kriterien werden in dem o.g. Vergabeverfahren angewendet? Wer legt sie fest, und wo sind sie ggf. einsehbar?


Mit freundlichen Grüßen

Christian Matschke, Elternratsvorsitzender Heisenberg Gymnasium


Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Matschke,

gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:

  1. Wir haben ein Verfahren geprüft, welches den Schulen unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberecht eine größtmögliche Mitwirkung und Beteiligung ermöglicht. Dieses Verfahren wird zur Anwendung kommen, im Ergebnis dessen haben die Schulen die Möglichkeit, aus durch die Stadt Leipzig geschlossenen Rahmenvereinbarungen den konkreten Anbieter abrufen bzw. aussuchen zu können. Das genaue Verfahren dazu wird derzeit erarbeitet.
  2. Das Beibehalten des bisherigen Anbieters setzt voraus, dass sich dieser am Ausschreibungsverfahren beteiligt und an dessen Ende bezuschlagt wird. Die Beibehaltung des bisherigen Anbieters kann im Vorhinein nicht garantiert werden.
  3. Für die Ausschreibung ist ein sog. Ausführungsbeschluss erforderlich, der öffentlich durch die Ratsversammlung beraten und beschlossen wird. Unsererseits werden die Fachgremien des Stadteltern- und Schülerrates sowie die Schulen eingebunden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jens Kabisch
Abteilungsleiter
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Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Haushalt und Controlling
Postanschrift: 04092 Leipzig
Hausanschrift: Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig



Meine Rückantwort:

Sehr geehrter Herr Kabisch,
 

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Gestatten Sie mir, aus Sicht der Elternvertretung und vorbehaltlich formeller Beschlüsse unserer Gremien an Sie den dringenden Wunsch heranzutragen, dass ein Verfahren gewählt wird, das grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, jeder Schule die Wahl unter mehreren verschiedenen Essensanbietern zu ermöglichen. Selbstverständlich - dies bedarf eigentlich keiner Erwähnung - jeweils unter der Voraussetzung, dass sich Anbieter in ausreichender Zahl erfolgreich bewerben.
 

Mit freundlichem Gruß
 Christian Matschke