Montag, 3. September 2018

Tagesordnung zur kommenden Elternratsversammlung

Die Einladung zur ersten Elternratsversammlung des Schuljahres 18/19 muss mit kürzerer Frist als üblich erfolgen, weil die Stadt unsere Schule - wie alle anderen kommunalen Schulen auch - beim Thema Schulspeisung unter Termindruck setzt.

Die Klassenleiterinnen und -leiter werden auf den Elternabenden am kommenden Mittwoch die Einladungen den neu oder wieder gewählten 1. Elternsprechern ihrer Klassen aushändigen.

Auf der Tagesordnung der Elternratsversammlung am 12. September (Mensa, 18:30 Uhr) werden die folgenden Punkte stehen:


1. Vorstellung der neuen Schulleiterin

Ich habe mit Frau Schreiber bereits ein ausführliches Gespräch zur Vorbereitung verschiedener Themen geführt und sie eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Eine schöne Gelegenheit, einander kennenzuleren!
 

2. Schulspeisung

Die Stadt Leipzig will mit Frist bis zum 21.9. von den Schulen wissen, welche Art von Schulspeisung gewünscht ist. Am einfachsten gestaltet sich der Vorgang, wenn wir den Ist-Stand beibehalten wollen. Wohlgemerkt geht es nicht um die Auswahl eines konkreten Anbieters, sondern um:
  • die Art des Versorgungssystems (Warm / Kalt / Tiefkühl / Misch),
  • die Verpflegungsformen zusätzlich zu den Menüs (Salattheke, Beilagenwahl, Free Flow, Spontanesser),
  • die Menüvielfalt (wieviel tägliche Menüs zur Auswahl, gibt es Bio, gibt es vegetarisch, werden ethische oder religiöse Aspekte berücksichtigt),
  • die Pausenversorgung (ja / nein).
Allerdings ist damit möglicherweise nicht gleichzeitg gewährleistet, dass der derzeitige Anbieter unsere Schule weiterhin versorgen kann. Ich habe das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich um Auskunft gebeten, und werde am 12.9. hoffentlich Näheres berichten können (siehe P.S. unten). Der Stadtelternrat informiert dazu auf dieser Seite.


3. Renftplatz

Die Situation ist nicht befriedigend. Kinder unserer Schule werden offenbar öfters angepöbelt (so dass der Hausmeister einschreiten muss). Unterricht in anliegenden Klassenzimmern wird von Besuchern der Anlage gestört - manchmal sogar gezielt. Städtisches Personal (z.B. Streetworker) hat sich anders als angekündigt offenbar noch nicht blicken lassen. Von einer täglichen Reinigung vor Schulbeginn sind wir weit entfernt - und wie sich jetzt herausstellt, ist der beauftragte Dienstleister nicht einmal verpflichtet, "kleinere" Gegenstände zu entfernen wie Glasscherben (liegen häufig auf dem Platz) und Spritzen (der Hausmeister hat seit Schulbeginn schon zwei beseitigt).

Update vom 12.9.: Die Situation hat sich in den vergangenen Tagen nach Auskunft der Schulleitung wieder gebessert. Wir drücken die Daumen, dass daraus ein Trend wird...


4. Kooperation mit umliegenden Gymnasien

Naturwissenschatliche Leistungskurse kommen wiederholt nicht zustande, weil sich zu wenig Schülerinnen und Schüler anmelden. Eine Kooperation mit umliegenden Gymnasien könnte Abhilfe schaffen. Das Schiller hat Bereitsachaft signalisiert, Schkeuditz sogar heftiges Interesse.


5. Wahl der/des Elternratsvorsitzenden

6. Wahl der Abgesandten zur Schulkonferenz

7. Wahl einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters der/des Elternratsvorsitzenden

8. Sonstiges

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P.S. vom 12.9.:

Hier die wesentlichen Auszüge des Schriftverkehrs zum Thema Speisenversorgung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Das Verfahren scheint noch nicht endgültig geklärt, mit einer ggf. drastischen Einschränkung unserer Wahlfreiheit muss aber immer noch gerechnet werden:

Meine Fragen:

Sehr geehrte Frau Sieber,

Sie fordern in Ihrem Rundschreiben Nr. 15/2018 vom 17. August unser Gymnasium auf, bis zum 21. September einen Fragebogen zur Speisenversorgung zu beantworten. Wir haben dazu folgende Fragen, um deren kurzfristige Beantwortung wir Sie herzlich bitten:

1. Werden wir als Schule unabhängig von dem konkreten Mekrmalsbündel, für das wir bezüglich der Speisenversorgung votieren, für die Versorgung ab dem Schuljahr 2019/20 die Wahl unter mehreren Anbietern haben, oder schließt das Vergabeverfahren diese Möglichkeit ex ante aus?

2. Sofern eine Schule den IST-Zustand beizubehalten wünscht, kann sie den aktuellen Speisenversorger beibehalten, sofern dieser die Kriterien des Vergabeverfahrens erfüllt?

3. Welche Kriterien werden in dem o.g. Vergabeverfahren angewendet? Wer legt sie fest, und wo sind sie ggf. einsehbar?


Mit freundlichen Grüßen

Christian Matschke, Elternratsvorsitzender Heisenberg Gymnasium


Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Matschke,

gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen wie folgt:

  1. Wir haben ein Verfahren geprüft, welches den Schulen unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberecht eine größtmögliche Mitwirkung und Beteiligung ermöglicht. Dieses Verfahren wird zur Anwendung kommen, im Ergebnis dessen haben die Schulen die Möglichkeit, aus durch die Stadt Leipzig geschlossenen Rahmenvereinbarungen den konkreten Anbieter abrufen bzw. aussuchen zu können. Das genaue Verfahren dazu wird derzeit erarbeitet.
  2. Das Beibehalten des bisherigen Anbieters setzt voraus, dass sich dieser am Ausschreibungsverfahren beteiligt und an dessen Ende bezuschlagt wird. Die Beibehaltung des bisherigen Anbieters kann im Vorhinein nicht garantiert werden.
  3. Für die Ausschreibung ist ein sog. Ausführungsbeschluss erforderlich, der öffentlich durch die Ratsversammlung beraten und beschlossen wird. Unsererseits werden die Fachgremien des Stadteltern- und Schülerrates sowie die Schulen eingebunden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jens Kabisch
Abteilungsleiter
____________________________________________
Stadt Leipzig, Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Haushalt und Controlling
Postanschrift: 04092 Leipzig
Hausanschrift: Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig



Meine Rückantwort:

Sehr geehrter Herr Kabisch,
 

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Gestatten Sie mir, aus Sicht der Elternvertretung und vorbehaltlich formeller Beschlüsse unserer Gremien an Sie den dringenden Wunsch heranzutragen, dass ein Verfahren gewählt wird, das grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, jeder Schule die Wahl unter mehreren verschiedenen Essensanbietern zu ermöglichen. Selbstverständlich - dies bedarf eigentlich keiner Erwähnung - jeweils unter der Voraussetzung, dass sich Anbieter in ausreichender Zahl erfolgreich bewerben.
 

Mit freundlichem Gruß
 Christian Matschke

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