Schule im Zeichen von Corona: Welche Regeln zum neuen Schuljahr gelten, legt das Kultusministerium in einer neuen "Allgemeinverfügung" fest. Sie tritt am 31. August in Kraft.
Wichtig unter anderem:
- Wer die Schule betreten muss oder will, und sich in den 14 Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzulegen.
- Eltern müssen - wie alle "Schulfremden" - in der Schule immer einen Mund-Nase-Schutz tragen.
- Wer Symptome zeigt, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hinweisen, muss durch eine ärztliche Bescheinigung o.ä. die Unbedenklichkeit dieser Symptome im Hinblick auf SARS-CoV-2 glaubhaft machen. Dies betrifft Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen oder ein allgemeines Krankheitsgefühl.
Alle Infos des Kultusministeriums dazu hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
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