Auf vielfachen Wunsch hier eine - aktualisierte - Zusammenfassung der Diskussionen und ihrer Ergebnisse zu verschiedenen Themen der letzten Elternratversammlung:
TOP 1: Neubesetzung der Schulleiterstelle
Stand April läuft das Verfahren noch. Im Januar hat sich die Schulkonferenz, wie gesetzlich vorgeschrieben, zum Personalvorschlag des LaSuB geäußert. Da die am Votum beteiligten Vertreter von Eltern, Schülern und Lehrern von amtlicher Seite ausdrücklich und mit Verweis auf einschlägige Gesetzeskommentare verpflichtet worden sind, Stillschweigen zu bewahren zur Frage des Votums und der vorherigen Anhörung und Diskussion in der Schulkonferenz, konnten dem Elternrat nur allgemeine Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens gegeben werden.
TOP 2: Schulspeisung
Die große Mehrheit der Elternsprecher sieht derzeit keinen fundamentalen Änderungsbedarf beim Thema Schulspeisung. Allerdings wird von verschiedener Seite Unmut über nachlassende Qualität des Essens geäußert.
TOP 3: Internet-Kompetenz und Regeln
Viele Schüler bekommen mit Beginn der 5. Klasse ihr erstes Smartphone. Die Idee: Interessierte Eltern bauen mit Schülern und Lehrern zusammen ein Team auf, das Fünft- und Sechstklässlern zu verstehen hilft, wie das Internet funktioniert, wie man es mit Smartphones am besten nutzt, und wo welche Probleme oder sogar Gefahren entstehen können. Die entsprechende AG ist in Gründung.
TOP 4: Projekt "Lernendes Dreieck"
- entfiel wegen Krankheit der betreffenden Elternvertreterin -
TOP 5: Kritik an Lehrern und ihren Methoden
Es wurde beschlossen, im ersten Schritt den Meinungs- und Informationsaustausch unter den Elternvertretern zu intensivieren, so dass Erfahrungen und ggf. auch Lösungsansätze tradiert werden können.
TOP 6: Renftplatz
Aktuell sind keine Klagen zu vernehmen, denen zufolge die Nutzung des Renftpatzes den Schulbetrieb beeinträchtigen würde.
TOP 7: Stundentafel
Aktuell ist die neue Stundentafel in Vorbereitung. Formal betrachtet haben Elternvertreter darauf keinen Einfluss, da Stundentafeln offenkundig nicht der Schulkonferenz vorzulegen sind (vgl. SchulG §43).
TOP 8: Verschiedenes
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