Freitag, 6. März 2020

Masernimpfpflicht seit 1. März

Auch das Heisenberg ist von der Masernimpfpflicht betroffen. Sie ist seit dem 1. März Gesetz (Details dazu hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html).

Die meisten Lehrer und Schüler können sich mit dem Nachweis noch Zeit lassen: "Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen."

Schulleiterin Schreiber hatte am Mittwoch noch keine näheren Informationen für die Elternvertreter, wie dieser Prozess organisiert sein wird.

Klar ist seitens des Gesetzgebers, dass Zwangsimpfungen "in keinem Fall in Betracht" kommen. Impfverweigerer müssen aber damit rechnen, in Konflikt mit den Gesundheitsämtern zu geraten. Näheres auch dazu hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html .

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