Donnerstag, 25. Juni 2020

Datenschutz bei Hausaufgaben mit digitalem Bildmaterial aus dem privaten Umfeld

Es gibt zahlreiche Fächer, in denen Schüler*innen digitales Bildmaterial im Rahmen des Unterrichts bzw. von Hausaufgaben anfertigen und zur Benotung an die jeweilige Lehrkraft übermitteln sollen. Mitunter sind darauf die betreffenden Schüler*innen selbst zu sehen, manchmal auch ihr häusliches Umfeld.

Dies wirft grundsätzliche Fragen in punkto Datenschutz und Persönlichkeitsrecht auf, um deren Klärung ich mich im Austausch mit der Schulleiterin bemühe. Dies betrifft insbesondere diese Fragen:

- Auf welchen Wegen haben Schüler*innen am Heisenberg digitales Bildmaterial im Rahmen des Unterrichts z.B. als Hausaufgabe an Lehrer*innen zu übermitteln?
- Wie wird seitens der Schule auf diesen Wegen Datenschutz gewährleistet?
- Wo und wie lange werden diese Dateien aufbewahrt, wer hat während dieser Zeit Zugriff darauf, und wer kontrolliert das Löschen der Dateien?
- Wie wird dabei seitens der Schule Datenschutz gewährleistet, und wie werden Persönlichkeitsrechte gewahrt (insbes. das Recht am eigenen Bild)?
- Gibt es am Heisenberg verbindliche Handlungsanweisungen für die Lehrkräfte zu den o.g. Fragen?

Sobald dem Elternrat dazu geeignete Informationen vorliegen, werden sie an dieser Stelle sowie über die E-mailverteiler der Klassenelternsprecher verteilt.


UPDATE vom 26.6.:

Bisher gebe es am Heisenberg zu diesem Thema außerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen keine schriftlich fixierten Verfahrensregeln, erklärte Schulleiterin Schreiber heute in einem Vier-Augen-Gespräch.

Eine Übersicht zu den Aktivitäten am Heisenberg in punkto digitale Selbstbildnisse von Schüler*innen als Hausaufgaben liege der Schulleitung nicht vor. Bis dato habe sie davon keine Kenntnis gehabt. Aufnahmen aus dem häuslichen Umfeld der Schüler*innen lehne sie allerdings grundsätzlich ab, so Schreiber. In den vergangenen Jahren waren sie am Heisenberg nicht unüblich. Schreiber versicherte gleichzeitig, die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) würden beachtet.

Schulleiterin Schreiber zufolge gibt es am Heisenberg keine spezielle Regelung zum Umgang mit entsprechenden Bild- oder Videodateien auf den Endgeräten von Lehrer*innen. Dies könnte z.B. eine Pflicht zur Verschlüsselung schülerbezogener Daten beinhalten, oder auch eine verbindliche Frist zur Löschung.

Anders der Datentransfer: Für die Übermittlung von Dateien, so Schreiber, gelte seit dem "Corona-Lockdown" die klare Maßgabe, dass sie ausschließlich über Lernsax erfolgen soll.

Ich habe angeregt, dieses Thema - Hausaufgaben in Form von digitalem Bildmaterial, das Schüler*innen und/oder deren privates Umfeld zeigt - am Heisenberg formal zu regeln, so dass Abläufe und Verantwortlichkeiten transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar sind.

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