Montag, 11. September 2017

Neu ab August 2018: Lehrer dürfen Schülern das Smartphone wegnehmen

Das neue Schulgesetz gibt den Lehrern in Sachsen vom nächsten Schuljahr 2018/19 an die Option, ein Smartphone einzuziehen, wenn es stört. Der Passus lautet: „Zur Sicherung des Erziehungs- und Bildungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen. Erziehungsmaßnahme ist auch die zeitweilige Inbesitznahme störender Gegenstände.“

In den Synopsen zu den Beratungen des Gesetzes wird diese Vorschrift so erläutert: „Es wird klargestellt, dass Lehrer in Wahrnehmung des Erziehungsauftrages auch befugt sind, im Unterricht störende Gegenstände (bspw. Handys) zeitweilig in Besitz zu nehmen. Die gesetzliche Klarstellung dient der Rechtssicherheit für das Handeln der Lehrer.“

Gregor Gebauer, der Leiter des Arbeitskreises Gymnasien im Leipziger Stadtelternrat, schreibt dazu: „Diese Ergänzung bringt eine neue Qualität bei der Sanktionierung von Übertretungen der Hausordnung, also das zeitweilige Einziehen von Handys durch Lehrer. Parallel dazu hat die Rechtsprechung in einem aktuellen Urteil in Berlin die Position der Lehrer und Schulleiter deutlich gestärkt: Lehrer dürfen das Mobiltelefon eines Schülers tagelang einziehen – und zwar auch über das Wochenende. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. Der Schüler hatte in dem Handy-Entzug über das Wochenende eine Verletzung seiner Grundrechte gesehen, seine Eltern hatten deshalb vor Gericht geklagt– (Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/26920242 ©2017). Momentan ist es an vielen Schulen Praxis, die Regeln der Hausordnung oft nur sehr inkonsequent umzusetzen, da sich die Lehrer vor der Zwangsmaßnahme des Einziehens scheuen. Zu groß ist die Angst vor Protesten der Eltern und  vor Klageandrohungen (z.B. wegen mangelndem Versicherungsschutz).“

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