Sonntag, 23. April 2017

Das neue Schulgesetz für Sachsen: Künftig Stadtvertreter in der Schulkonferenz

Künftig werden auch Vertreter der Stadt an den Schulkonferenzen teilnehmen. Das sieht das neue Schulgesetz vor, das der Sächsische Landtag am 11. April verabschiedet hat.

Was sich alles ändern soll für Schulen und Schüler, Lehrer und Eltern, hat die Staatsregierung auf dieser Infoseite zusammen gefasst: http://www.schule.sachsen.de/20820.htm. Dort findet sich auch der Link zu einem pdf mit einer Synopse zur Gegenüberstellung von geltender und neuer Fassung des Schulgesetzes (Stand:11. April 2017).

Die Schulkonferenz ist dasjenige Gremium, das Eltern und Schülern die Möglichkeit gibt, das Schulleben in Teilbereichen mitzubestimmen. Allerdings in einem eng gestecktem Rahmen: Das Gesetz sieht lediglich ein Veto-Recht vor, das sich auf Beschlüsse der Lehrerkonferenz zu einer Reihe von Themen bezieht (siehe §43 Schulkonferenz; im o.g. pdf auf S.57ff.).

Die bis zu vier Vertreter der Stadt in der Schulkonferenz werden nicht bei allen Themen mit abstimmen dürfen. Dennoch billigt ihnen das neue Schulgesetz weit reichenden Einfluss zu. Immerhin haben die Vertreter der Stadt ein Stimmrecht u.a. bei der Hausordnung, bei nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen sowie bei Stellungnahmen der Schule zu Plänen, die Schulart zu ändern oder die Schule zu teilen, zu erweitern oder mit einer anderen zusammen zu legen.

Die neue Regelung verwässert zwar die - formal betrachtet - ohnehin marginalen Mitbestimmungsrechte von Eltern und Schülern, indem sie den Kreis der Stimmberechtigten erweitert. Gleichzeitig aber bietet sie die Chance, den Fluß von Information und Kommunikation zwischen Schule und Stadt zu intensivieren.

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